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Steuern & Recht
30. Mai 2017
Betriebsrentenstärkungsgesetz – der Weg ist frei

Betriebsrentenstärkungsgesetz – der Weg ist frei

Nach der überraschenden Einigung letzte Woche im Bundestag haben CDU/CSU und SPD am Montag ihren gemeinsamen Entwurf für das Betriebsrentenstärkungsgesetz der Presse vorgestellt. Am Donnerstag wird das Gesetz verabschiedet.

Der Weg für die sogenannte Betriebsrente plus ist frei. Letzte Woche haben sich die Koalitionsparteien bei den umstrittenen Punkten im Entwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (siehe Drucksache 18/11286) geeinigt. Eine unverbindliche Zielrente mit reinen Beitragszusagen, keine Garantien sowie die Enthaftung der Arbeitgeber sind Kernpunkte, die von den Tarifpartnern umgesetzt werden müssen, wenn das Gesetz verabschiedet ist.

CDU: Keine Sonderkonditionen für nichttarifgebundene Arbeitgeber

Kompromisse mussten in der Koalition insbesondere beim Tarifpartnermodell geschlossen werden. Der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schwierling, betonte: „Die Sozialpartner sollen Beschäftigten nichttarifgebundener Arbeitgeber den Zugang zu den neuen Versorgungseinrichtungen nicht verwehren. Für sie darf es keine sachlich unbegründeten Sonderkonditionen geben.“

SPD: Kapitalpuffer durch Versorgungseinrichtungen

Katja Mast, arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD, hingegen fokussierte auf die Chancen der Tarifverträge in der bAV: „Durch Tarifverträge können die Sozialpartner künftig Betriebsrentensysteme vereinbaren, in denen die Zusage des Arbeitgebers auf einen verbindlichen Beitrag beschränkt wird.“ Zusätzlich zu diesen reinen Beitragszusagen sollen die Sozialpartner über Leistungen der durchführenden Einrichtungen entscheiden und rechtssicher Opting-out-Systeme für Mitarbeiter in den Betrieben einführen können. Für die Einhaltung der Vorgaben zum Risikomanagement ist laut Mast die BaFin zuständig. Sie soll auch darüber wachen, dass die Versorgungseinrichtungen Kapitalpuffer bilden, um Schwankungen der Rentenauszahlungen zu minimieren.

Entlastung von Geringverdienern: Freibeträge, Steuergutschrift, Riester

Um Geringverdienern den Zugang zu Betriebsrenten zu erleichtern, einigten sich CDU/CSU und SPD, Freibeträge in der Grundsicherung im Alter einzuführen. Außerdem sollen Geringverdiener über eine Steuergutschrift für den Arbeitgeber, der in die betriebliche Altersversorgung einzahlt, gefördert werden. Die Grundzulage der Riester-Rente wird von 154 auf 175 Euro erhöht. Zudem soll die Doppelverbeitragung in der Krankenversicherung bei über den Arbeitgeber organisierten Riester-Renten abgeschafft werden.

Angesichts demografischer Herausforderungen sowie des Niedrigzinsumfeldes wollen die Koalitionsparteien aber insbesondere auch die Arbeitgeber bei der Einführung und Umsetzung betrieblicher Rentenzusagen entlasten. Das Wegfallen der Garantiepflicht ist diesen Herausforderungen geschuldet. Bestehende Verträge mit Garantien sollen vom Gesetz jedoch berücksichtigt und nicht verdrängt werden, sagte Schwierling.

Gegenanträge von Linken und Grünen

Am Donnerstag, den 01.06.2017, soll das Gesetz im Bundestag verabschiedet werden. Große Änderungen sind nicht zu erwarten. In der Debatte wird auch über die Gegenanträge der Linken (Drucksache 18/11402) und von Bündnis 90/Die Grünen abgestimmt. Die Linke fordert, die gesetzliche Rente zu stabilisieren und das Rentenniveau als Sicherungsziel wieder in den Mittelpunkt zu rücken. Den Grünen geht es in ihrem Antrag (Drucksache 18/10384) unter anderem um die schrittweise Einführung eines verpflichtenden Betriebsrentenangebotes durch den Arbeitgeber sowie um die Einrichtung eines öffentlich verwalteten Fonds, um Kosten zu minimieren. Zusätzlich fordern sie die Aufhebung des § 17 des Versorgungsleistungsausgleichsgesetzes, weil dieser den Halbteilungsgrundsatz im Familienrecht verletze. Es ist zu erwarten, dass diese Anträge mithilfe der Koalitionsmehrheit verworfen werden. (tos)